Inhalt
Behinderung | |
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Was bedeutet „behindert“? |
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Was bedeutet „begünstigt behindert“? |
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Wie wird man ein „begünstigter Behinderter“? |
Rechte und Schutz der begünstigten Behinderten
Sozial- und Behindertenpolitik
Behindertenvertretung (Grundlagen)
Behindertenvertretung (Praxis)
Für den Inhalt verantwortlich:
Bernhard Hampl
Politisch korrekt definiert das Gesetz nicht die Funktions- oder Sinnesbeeinträchtigung selber (als Eigenschaft einer Person) sondern erst ihre Auswirkung (auf das Arbeitsleben der Person bzw. auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft) als Behinderung:
§ 3 BEinstG: | Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes [des Behinderteneinstellungsgesetzes] ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten. |
§ 1 Abs. 2 BBG: | Unter Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes [des Bundesbehindertengesetzes] ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten. |
§ 3 BGStG: | Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes [des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes] ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten. |
(Die Definitionen unterscheiden sich nur hinsichtlich der unterschiedlichen Lebensbereiche (Arbeitsleben bzw. Leben in der Gesellschaft), auf die sich das jeweilige Gesetz bezieht. Warum BBG und BGStG zweimal dasselbe definieren, ist nicht ersichtlich.) |
Die Sicht des Gesetzgebers auf Behinderung konzentriert sich somit nicht auf die Ursache der Behinderung sondern auf ihre Auswirkungen. Es ist also nicht etwa die Blindheit eine Behinderung, sondern erst ihre Auswirkung, nämlich die bedauerliche Tatsache, daß ein Blinder nichts sieht. Man ist nicht behindert, man hat eine Behinderung. Diese Sicht- und Sprechweise entspricht derjenigen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO).Ob sie sinnvoll ist, mag dahingestellt bleiben. Das Erfinden immer wieder neuer Bezeichnungen für Menschen, die lange Zeit als „Krüppel und Bresthafte“ bezeichnet wurden, ist auch eine Art von Verdrängung von als unangenehm Empfundenen. Sobald der neue Begriff so weit ins Bewußsein der Gesellschaft eingedrungen ist, daß er mit konkretem Elend verbunden wird, wird er durch einen neuen ersetzt.
Zu den unterschiedlichen Definitionen von „Behinderung“ in Österreich verleiht der Ausschuß der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in seinen Abschließenden Bemerkungen zum Ersten Bericht Österreichs seiner Besorgnis Ausdruck, dass der Vertragsstaat den Unterschied zwischen der Definition von Behinderung und der Identifikation von Personengruppen, denen verschiedene Leistungen bereitgestellt werden sollten, missversteht. Der Ausschuss ist besorgt, dass einige dieser Definitionen dem medizinischen Modell von Behinderung entsprechen (Punkt 8 auf Seite 5). Er empfiehlt daher eine Änderung der relevanten Gesetze, um ein dem Übereinkommen entsprechendes Konzept von Behinderung zu berücksichtigen (Punkt 9 auf Seite 5).
Ähnlich den österreichischen (aber einheitlicher) sind auch internationale Definitionen. So definiert die Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 27. Juni 1974 über das erste gemeinschaftliche Aktionsprogramm zur beruflichen Rehabilitation von Behinderten (Amtsblatt Nr. C 080 vom 09/07/1974 S. 0030 - 0032) Behinderung als „angeborene oder erworbene Minderung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die sich auf die normalen Tätigkeiten und die Arbeit einer Person dadurch auswirkt, daß ihre Teilnahme am Berufsleben und am Leben der Gesellschaft sowie ihre Fähigkeit zur Benutzung der öffentlichen Dienste beeinträchtigt ist.“ In der UNO - Konvention vom 30.3.2007 (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), von Österreich am 23.10.2008 ratifiziert, heißt es im Artikel 1: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
Zu dieser UN - Konvention und den aus ihr erwachsenen Verpflichtungen Österreichs gibt es ein Gutachten der juridischen Fakultät der Universität Innsbruck vom 28.2.2014, in dem im Abschnitt D I (S. 114 bis 127) der Begriff des „Menschen mit Behinderung“ diskutiert wird. Er erfüllt weitgehend (aber eben nicht vollständig) die Funktion einer Legaldefinition, ist aber (im juristischen Sinn) keineswegs eindeutig (Rn 309 bis 311, S. 114). Die Interpretationen des Europäischen Gerichtshofes schwanken (so wie die Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten) zwischen dem traditionellen medizinisch-defektzentrierten Ansatz und dem (der Konvention eher entsprechenden) sozial-integrativen Ansatz (Rn 314 und 319, S. 117). Da der Nationalrat die UN - Konvention aber unter dem Erfüllungsvorbehalt beschlossen hat, daß sie „durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen“ sei (Rn 35 bis 38, S. 20), sind die obigen Definitionen der österreichischen Gesetze zu verwenden.
In Österreich werden die Tatsache der Behinderung und der Grad der daraus resultierenden Minderung der Erwerbsfähigkeit durch | |
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das Bundessozialamt, |
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die Unfallversicherung (nach Arbeitsunfällen) oder |
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das Arbeits- und Sozialgericht (ebenfalls nach Arbeitsunfällen) |
festgestellt. Diese Behörden haben sich bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach der Einschätzungsverordnung (BGBl. II Nr. 261/2010) und der zugehörigen Anlage zu richten. In dieser Verordnung und in ihrer Ergänzung aus dem Jahr 2012 (BGBl. II Nr. 251/2012) findet man eine Liste vieler Behinderungen und Krankheiten und dem jeweils daraus resultierenden Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit. |
Für Beamte und Inhaber von Opferausweisen gelten Sonderregelungen für die Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Mit Behinderung wird, wie auch das
internationale Symbol für Behinderung suggeriert, meist eine
sichtbare körperliche Funktionsbeeinträchtigung in Verbindung
gebracht. Als behindertengerecht wird ein Gebäude angesehen, das
ohne allzu große Mühe auch von Rollstuhlfahrern benutzt
werden kann. Ein derart als „behindertengerecht“
angesehenes Gebäude kann aber für Menschen mit anderen
Behinderungen überhaupt nicht behindertengerecht sein.
Beispielsweise bedeutet ein anhaltend mittelschweres Asthma (Position
06.05.03 der österreichischen Einschätzungsverordnung) eine
Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 bis 70 %. Für
solche Personen ist ein Arbeitsplatz mit starker Schadstoff- oder
Staubbelastung oder wo viel geraucht wird, nicht nur nicht
behindertengerecht, sondern lebensbedrohend. Die Fixierung auf
„den Rollstuhlfahrer“ entspricht also weder der obigen
gesetzlichen Definition noch den Tatsachen. Es gibt eine große
Zahl von körperlichen, geistigen und psychischen
Beeinträchtigungen, die vom Gesetz her als Behinderungen angesehen
werden. Die derzeitige rechtliche Grundlage einer Klassifikation von
Behinderungen und der daraus jeweils resultierende Grad der Minderung
der Erwerbsfähigkeit ist in der Einschätzungsverordnung des
Sozialministeriums vom 18.8.2010
(BGBl.
II Nr. 261/2010) und in ihrer Ergänzung vom 13.7.2012
( BGBl.
II Nr. 251/2012) zu finden. Diese Verordnung ersetzt nun die alte
Richtsatzverordnung aus dem Jahr 1965
(BGBl.
Nr. 150/1965). Damit wurden endlich eine der internationalen
Klassifizierungen der Weltgesundheitsorganisation (World Health
Organization, WHO), nämlich die
ICD-10 (International Classification of Deseases) in nationales
Recht umgesetzt. Mit dieser Klassifizierung, die einer Auflistung aller
bekannten Krankheiten und Todesursachen entspricht, soll eine
internationale Vergleichbarkeit medizinischer Diagnosen erreicht
werden. Die zweite Klassifizierung der WHO, die
ICF
(International Classification of Functioning, Disability and Health)
aus dem Jahre 2001, die auf die sozialen Auswirkungen von
Beeinträchtigungen durch Behinderungen abzielt und die für
die Einschätzung der Auswirkungen von Behinderungen auf die
Erwerbstätigkeit angemessener gewesen wäre, wurde in
Österreich leider nicht in nationales Recht umgesetzt, obwohl
sie für das Arbeitsleben angemessener gewesen wäre.
Entsprechende Einwände im Begutachtungsverfahren, etwa von der
Arbeiterkammer und vom
ÖGB, wurden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Menschen mit Behinderungen stellen eine sehr heterogene Gruppe dar. Eine im Zusammenhang mit dem Behindertenjahr 2003 durchgeführte statistische Erhebung in Österreich dazu stammt vom Juni 2002. Es handelt sich dabei um einen Mikrozensus, d. h. um eine Stichprobenerhebung bei ungefähr 22.500 zufällig ausgewählten Haushalten. Befragt wurden (selbständig und unselbständig) erwerbstätige und arbeitslose Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren. Alle Angaben beruhen auf Aussagen der Befragten. Die folgende Tabelle gibt das Ergebnis der Erhebung wieder. Es ist zu beachten, daß sich die Angaben auf die Gesamtbevölkerung Österreichs beziehen und nicht nur (wie bei den Daten des Arbeitsmarktservice) auf die Erwerbspersonen.
Geschlecht, Alter (vollendete Jahre), Zahl der Gesundheitsprobleme, Art des (schwersten) Gesundheitsproblems |
Bis zu einem gewissen Grad Beeinträchtigte 1 (15-64 Jahre) | Erwerbstätigkeit 2 | ||
erwerbstätig | arbeitslos | nicht erwerbstätig | ||
in 1.000 | in Prozenten (Zeilensumme = 100 %) | |||
Insgesamt [absolut, in 1.000] | 519,0 | 240,2 | 23,0 | 255,8 |
In Prozent | 100,0 | 46,3 | 4,4 | 49,3 |
Geschlecht | ||||
Männer | 287,6 | 51,9 | 5,1 | 43,0 |
Frauen | 231,3 | 39,3 | 3,6 | 57,1 |
Alter | ||||
15 - 24 | 34,1 | 41,6 | 8,9 | 49,5 |
25 - 34 | 58,1 | 70,0 | (4,6) | 25,4 |
35 - 44 | 95,9 | 69,2 | 4,9 | 25,9 |
45 - 54 | 149,2 | 56,7 | 6,2 | 37,0 |
55 - 64 | 183,6 | 19,5 | 1,9 | 78,7 |
Zahl der Gesundheitsprobleme | ||||
Eins | 294,6 | 53,3 | 4,4 | 42,3 |
Zwei | 160,0 | 39,1 | 4,5 | 56,4 |
Drei | 64,3 | 32,1 | (4,6) | 63,4 |
Art des schwersten Gesundheitsproblemes | ||||
Probleme mit Rücken, Nacken | 138,4 | 53,2 | 4,6 | 42,3 |
Probleme mit Beinen, Füßen | 90,1 | 51,7 | 4,6 | 43,7 |
Probleme mit Herz, Blutdruck, Kreislauf | 45,9 | 30,3 | (3,6) | 66,2 |
Probleme mit Armen, Händen | 41,6 | 52,9 | 7,9 | 39,2 |
Atmungsprobleme (einschl. Asthma, Bronchitis, Allergien) | 34,4 | 46,5 | (4,3) | 49,2 |
Nervliche oder psychische Probleme (einschl. Lernbehinderung) | 33,4 | 31,1 | (4,2) | 64,7 |
Sonstige lang andauernde Gesundheitsprobleme | 31,6 | 39,4 | (3,0) | 57,5 |
Andere fortschreitende
Krankheiten (einschließlich Krebs, MS, Parkinson) |
20,1 | 20,7 | - | 79,3 |
Probleme mit Magen, Nieren, Verdauung | 18,7 | 50,8 | (5,1) | 44,0 |
Probleme beim Sehen (trotz Brille oder Kontaktlinsen) | 17,9 | 54,0 | (6,1) | 39,9 |
Diabetes | 16,7 | 34,5 | (5,5) | 60,0 |
Probleme beim Hören (trotz Hörgerät) | 13,2 | 56,5 | (4,2) | 39,3 |
Hauterkrankungen (einschließlich Allergien) | 8,4 | 65,0 | (2,2) | (32,7) |
Epilepsie | 5,0 | (45,2) | - | (54,9) |
Probleme beim Sprechen | 3,3 | (24,6) | (2,4) | (73,0) |
Quelle: Statistisches Jahrbuch 2007, Kap. 13.06: Erwerbstätigkeit von beeinträchtigten Personen, Seite 285. Statistik Austria.
1) | Personen, die auf die Frage nach dem Bestehen eines lang andauernden Gesundheitsproblems oder einer lang andauernden Behinderung mit „ja“ geantwortet haben. Ohne Personen in Anstalten. |
2) | Definition von
Erwerbstätigkeit nach dem Labour Force Konzept: Als
„erwerbstätig“ werden bezeichnet:
Selbständige und mithelfende Familienangehörige
sowie unselbständig Erwerbstätige inklusive
geringfügig Beschäftigte und karenzierte Personen;
Präsenz- und Zivildiener werden nicht mitgerechnet. Als
„Erwerbspersonen“ werden erwerbstätige und
arbeitslose Personen bezeichnet. In Klammern gesetzte Werte beruhen auf einer hochgerechneten Zahl von weniger als 3.000 Personen |
Diese Stichprobenerhebung wurde auf Grund der Verordnung 1566/2001 der Europäischen Kommission durchgeführt, wo sich auch Erläuterungen zur Erhebung finden.
Bemerkenswert ist zunächst die hohe Zahl behinderter Erwerbspersonen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren: 519.000 Personen sind in irgendeiner Form behindert. Im Jahr der Erhebung (2002) gab es zu Jahresbeginn in Österreich insgesamt 5.468.650 Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren (bei einer Gesamtbevölkerung von 8.082.121 Personen). Davon waren nach eigener Einschätzung 519.000 Personen behindert, also ein Anteil von 9,49 %. Nur knapp die Hälfte davon (46,3 %) ist noch erwerbstätig (selbständig oder unselbständig). Der Prozentsatz erwerbstätiger Personen sinkt rapide mit dem Alter: nur 19,5 % der Behinderten zwischen 55 und 64 Jahren sind noch erwerbstätig, wohingegen es 39,8 % bei den nicht-behinderten Personen derselben Altersgruppe sind.
Daneben ist noch die Übersicht über die prozentuelle Verteilung der Arten der Behinderung von Interesse. Wie man sieht, beruht die überwiegende Mehrheit der Behinderungen auf chronischen Erkrankungen.
Daß eine Behinderung die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit einschränkt, ist klar. Besonders gering ist der Anteil noch erwerbstätiger Behinderter bei fortschreitenden Krankheiten wie Krebs, multipler Sklerose und Parkinson (20,1 %) oder bei Sprechproblemen (24,6 %), aber auch bei weit verbreiteten Krankheiten wie Herz- und Kreislauferkrankungen (30,3 %) oder psychischen Erkrankungen (31,1 %). Die zahlenmäßig häufigsten Behinderungen aus den Kreis der rheumatischen Erkrankungen (Rücken, Nacken, Beine, Füße,Arme, Hände) scheinen dagegen der Erwerbstätigkeit am wenigsten entgegenzustehen: Immerhin mehr als die Hälfte der daran Leidenden ist noch erwerbstätig.
Inzwischen gibt es eine neuere Untersuchung der Statistik Austria zum Thema „Menschen mit Behinderungen“. Es handelt sich wieder um einen Mikrozensus, durchgeführt zwischen Oktober 2007 und Februar 2008. Befragt wurden ungefähr 8.200 zufällig ausgewählte Personen, das Ergebnis wurde auf ganz Österreich hochgerechnet. Wieder handelt es sich beim Ergebnis um die Selbsteinschätzung der Befragten und wieder beziehen sich die Zahlen auf die Gesamtbevölkerung und nicht nur auf die erwerbsfähigen Personen.
Alter
in vollendeten Jahren, Geschlecht |
Dauerhafte Beeinträchtigung 3 | Keine dauerhafte Beeinträchtigung 3 | ||||||
Insgesamt in 1.000 |
Lebensunterhalt 4 |
Insgesamt in 1.000 |
Lebensunterhalt 4 | |||||
Erwerbs- personen |
In Aus- bildung |
Sonstiger Lebens- unterhalt |
Erwerbs- personen |
In Aus- bildung | Sonstiger Lebens- unterhalt |
|||
Anteil in % | Anteil in % | |||||||
Personen insgesamt (15 bis 64 Jahre) | 912 | 58,5 | 2,0 | 39,4 | 4.673 | 77,8 | 9,4 | 12,7 |
15-19 | 26 | 39,1 | 43,0 | (17,9) | 471 | 40,6 | 58,7 | (0,7) |
20-24 | 40 | 78,1 | 18,6 | (3,2) | 476 | 72,9 | 23,7 | 3,4 |
25-29 | 41 | 81,4 | 0,0 | 18,6 | 494 | 88,0 | 8,4 | 3,5 |
30-34 | 50 | 85,6 | 0,0 | 14,4 | 494 | 91,0 | 1,4 | 7,6 |
35-39 | 61 | 88,5 | 0,0 | 11,5 | 596 | 92,2 | (0,1) | 7,7 |
40-44 | 97 | 80,5 | 0,0 | 19,5 | 616 | 93,9 | (0,4) | 5,7 |
45-49 | 117 | 80,8 | 0,0 | 19,2 | 536 | 92,6 | 0,0 | 7,4 |
50-54 | 148 | 66,9 | 0,0 | 33,1 | 397 | 86,7 | 0,0 | 13,3 |
55-59 | 168 | 42,7 | 0,0 | 57,3 | 323 | 67,4 | 0,0 | 32,6 |
60-64 | 163 | 11,1 | 0,0 | 88,9 | 269 | 10,3 | 0,0 | 89,7 |
Männer | 496 | 62,0 | 2,0 | 36,0 | 2.296 | 86,0 | 9,0 | 6,0 |
15-19 | 14 | (32,6) | 46,9 | (20,5) | 240 | 47,7 | 51,8 | (0,5) |
20-24 | 24 | 85,3 | (14,7) | 0,0 | 236 | 79,2 | 18,5 | (2,4) |
25-29 | 23 | 97,8 | 0,0 | (2,2) | 246 | 90,4 | 9,0 | (0,6) |
30-34 | 30 | 95,2 | 0,0 | (4,8) | 241 | 97,2 | (0,8) | (2,9) |
35-39 | 28 | 89,4 | 0,0 | (10,6) | 301 | 98,8 | (0,2) | (1,1) |
40-44 | 58 | 85,7 | 0,0 | 14,3 | 302 | 98,0 | (0,9) | (1,2) |
45-49 | 58 | 86,8 | 0,0 | 13,2 | 271 | 99,6 | 0,0 | (0,4) |
50-54 | 81 | 65,3 | 0,0 | 34,7 | 188 | 97,6 | 0,0 | (2,4) |
55-59 | 78 | 47,5 | 0,0 | 52,5 | 163 | 86,8 | 0,0 | 13,2 |
60-64 | 101 | 15,1 | 0,0 | 84,9 | 108 | 19,7 | 0,0 | 80,3 |
Frauen | 416 | 54,0 | 2,0 | 44,0 | 2.377 | 70,0 | 10,0 | 19,0 |
15-19 | 12 | (47,0) | (38,2) | (14,7) | 231 | 33,2 | 65,8 | (1,0) |
20-24 | 16 | 67,5 | (24,4) | (8,0) | 240 | 66,7 | 28,9 | 4,4 |
25-29 | 18 | 60,2 | 0,0 | 39,8 | 248 | 85,7 | 7,8 | 6,4 |
30-34 | 20 | 71,2 | 0,0 | (28,8) | 254 | 85,0 | (2,0) | 12,9 |
35-39 | 34 | 87,8 | 0,0 | (12,2) | 295 | 85,5 | 0,0 | 14,5 |
40-44 | 39 | 72,6 | 0,0 | 27,4 | 314 | 90,0 | 0,0 | 10,0 |
45-49 | 59 | 74,9 | 0,0 | 25,1 | 265 | 85,4 | 0,0 | 14,6 |
50-54 | 66 | 68,9 | 0,0 | 31,1 | 209 | 77,0 | 0,0 | 23,0 |
55-59 | 90 | 38,6 | 0,0 | 61,4 | 161 | 47,6 | 0,0 | 52,4 |
60-64 | 63 | 4,7 | 0,0 | 95,3 | 162 | 4,0 | 0,0 | 96,0 |
Bemerkenswert ist hier zunächst die gegenüber der Befragung im Jahr 2002 stark gestiegene Zahl behinderter Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren: Während bei der vorigen Befragung im Jahr 2002 (bei 5.424.700 Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, 2.703.600 Männer und 2.721.100 Frauen) 9,6 % der befragten Personen (10,6 % der Männer und 8,5 % der Frauen) angaben, in irgendeiner Form behindert zu sein, sind es nun im Jahr 2007 (bei 5.551.000 Erwerbspersonen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, 2.763.100 Männer und 2.787.900 Frauen) 16,4 % (18,0 % der Männer und 14,9 % der Frauen) (Bevölkerungszahlen aus dem Statistischen Jahrbuch 2011, Kap. 7.01, S. 187). Worauf dieser markante Anstieg zurückzuführen ist, erwähnt der zitierte Artikel aus den „Statistische Nachrichten“ leider nicht. Vielleicht hat sich in den fünf Jahren zwischen 2002 und 2007 das Gesundheitsbewußtsein verändert, vielleicht haben sich in dieser Zeit die Arbeitsbedingungen so verschlechtert, daß sie immer mehr Menschen krank machen.
Der Anteil der Behinderten am Erwerbsleben hat gegenüber 2002 zugenommen, vielleicht auf Grund der Anstrengungen des Behindertenjahres 2003 (d. h. auf Grund der sogenannten „Behindertenmilliarde“): Waren im Jahre 2002 nur 46,3 % der Behinderten erwerbstätig (Männer: 51,9 %, Frauen: 39,3 %), stieg die Erwerbsquote im Jahr 2007 auf 52,6 % (Männer: 56,5 %, Frauen: 47,9 %), wie die folgende Tabelle zeigt:
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Dauerhafte Beeinträchtigung | Keine dauerhafte Beeinträchtigung | ||||||||||||||
Insgesamt in 1.000 |
Lebensunterhalt | Insgesamt in 1.000 |
Lebensunterhalt | |||||||||||||
Erwerbs-
personen ohne Ar- beitslose |
Arbeits-
lose |
Sonstiger
Lebens- unterhalt |
Erwerbs-
personen ohne Ar- beitslose |
Arbeits-
lose |
Sonstiger
Lebens- unterhalt |
|||||||||||
Anteil in % | Anteil in % | |||||||||||||||
2002 | 2007 | 2002 | 2007 | 2002 | 2007 | 2002 | 2007 | 2002 | 2007 | 2002 | 2007 | 2002 | 2007 | 2002 | 2007 | |
Pers. insges. (15 bis 64 J.) | 519 | 912 | 46,3 | 52,6 | 4,4 | 5,9 | 49,3 | 41,5 | 4.906 | 4.673 | 71,2 | 74,1 | 2,7 | 3,8 | 26,1 | 22,2 |
Männer | 288 | 496 | 51,9 | 56,5 | 5,1 | 5,4 | 43,0 | 38,1 | 2.416 | 2.296 | 79,4 | 81,7 | 3,0 | 4,0 | 17,6 | 14,3 |
Frauen | 231 | 416 | 39,3 | 47,9 | 3,6 | 6,5 | 57,1 | 45,6 | 2.490 | 2.377 | 63,2 | 66,7 | 2,4 | 3,5 | 34,4 | 29,8 |
Quelle: Barbara Leitner:
Menschen mit Beeinträchtigungen. Ergebnisse der
Mikrozensus-Zusatzfragen im 4. Quartal 2007.
Statistische Nachrichten 12/2008
, Tabelle 4, Seite 1138 und Tabelle 5, S. 1139.
Verglichen wurden die Zahlen zur Bevölkerung nach dem
Erwerbsstatus mit denjenigen aus dem Statistischen Jahrbuch 2011, Kap.
7.01, S. 187,
die von den obigen leicht verschieden sind.
Die Erwerbsquote Behinderter ist in fast allen Altersgruppen wesentlich geringer als die nichtbehinderter Personen. Eine Ausnahme bildet nur die Gruppe der 20 bis 24-jährigen, was vermutlich darauf zurückzuführen ist, daß Behinderten weniger häufig eine weiterführende Ausbildung zugestanden wird.
Die folgende Graphik zeigt den Vergleich der Erwerbsquoten von Behinderten und Nichtbehinderten im Jahr 2007 in Abhängigkeit vom Lebensalter:
Die Arbeitslosigkeit behinderter Personen hat sich trotz verschärfter Zugangsbestimmungen zur Alterspension verringert. Sie ist, bezogen auf die Anzahl der behinderten Personen, von 4,4 % im Jahr 2002 auf 3,4 % im Jahr 2007 gesunken (31.400 von 912.000 behinderten Personen). Hier macht sich das Wegfallen der Möglichkeit der Frühpensionierung wegen verminderter Arbeitsfähigkeit bei langer Versicherungsdauer (§ 254 Abs. 1 Z. 3 ASVG idF vor dem 1.7.2004) nicht bemerkbar. Ein Grund für das Sinken der Arbeitslosenrate behinderter Personen mag allerdings darin liegen, daß das Arbeitsmarktservice in seinen Statistiken nun den Begriff „behinderter Personen“ durch den Begriff „Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen“ ersetzt hat, der nicht genau umschrieben ist und durch ein ärztliches Attest nach Ermessen des AMS berücksichtigt wird. Darauf mag wohl auch der starke Anstieg behinderter Personen zurückzuführen sein.
Im Jahr 2011 wurde wieder eine Erhebung über die gesundheitlichen Einschränkungen der österreichischen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) durchgeführt. Wieder auf Veranlassung des Rates der Europäischen Kommission (Verordnung (EG) Nr. 317/2010, allerdings mit einem gegenüber 2002 veränderten Konzept, so daß ein direkter Vergleich nicht möglich ist.
Wieder handelt es sich nur um einen Mikrozensus der Statistik Austria: Barbara Leitner, Erika Baldaszti: „Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen“, ein Modul der Arbeitskräfteerhebung 2011. Befragt wurden knapp 20.000 Personen, von denen drei Viertel selber Auskunft gaben. Ein Viertel der Auskünfte basiert auf Fremdausküften. Alle Statistiken beruhen auf den Auskünften der Befragten, die denn auf ganz Österreich hochgerechnet wurden.
Diese Umfrage versuchte die Gruppe der „Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen“ in drei Teilgruppen zu erfassen: | |
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Personen mit dauerhaften Gesundheitsbeschwerden aber ohne Einschränkungen bei alltäglichen Tätigkeiten |
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Personen ohne dauerhafte Gesundheitsbeschwerden aber mit Einschränkungen bei alltäglichen Tätigkeiten |
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Personen sowohl mit dauerhaften Gesundheitsbeschwerden als auch mit Einschränkungen bei alltäglichen Tätigkeiten |
(S. 26 des Berichtes). In die zweite Gruppe fallen dabei mangelnde Qualifikation, das Fehlen beruflicher Möglichkeiten, familiäre oder Betreuungspflichten und anderes (siehe die Tabelle 9 des Berichtes, S. 38). Dadurch wird zwar die Teilnahme am Arbeitsleben behindert, doch haben diese Einschränkungen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nichts zu tun. Die Statistiken unterscheiden überdies zwischen „gesundheitlich beeinträchtigten Personen“, von denen es 2.655.000 gibt (Tabelle 1, S. 27), und „Personen mit dauerhaften Gesundheitsbeschwerden“, von denen es 2.358.400 gibt (Tabellenanhang des Berichtes, Tabelle 1, S. 48). Im ersten Fall wurde vermutlich nach Krankheiten gefragt (selbsteingeschätzt oder diagnostiziert), im zweiten Fall nach dem subjektiven Empfinden von Beeinträchtigungen im Alltag (Sehen, Hören, usw.). Ein objektives Bild liefert diese Umfrage daher nicht, wie das aber bei einer Umfrage, die auf Ausküften der Befragten beruht, ohnehin nicht zu erwarten ist. Allerdings schränkt das ihre Brauchbarkeit leider ein. | |
Auch die Arbeiterkammer hat im Heft 4/2015 von „Sozial- und Wirtschaftstatistik Aktuell“ etwas befremdet festgestellt, daß es in Österreich keine Administrativdaten gibt, die Rückschlüsse auf gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten zulassen. Glücklicherweise gibt es zumindest eine Annäherung an diese Frage in Form der Mikrozensusumfrage 2011 der Statistik Austria. |
Geschlecht, Alter (vollendete Jahre), (frühere) Stellung im Beruf, höchste abgeschlossene Ausbildung |
Personen
der österreichi- schen Bevöl- kerung im Er- werbsalter (15-64 Jahre) |
Personen
mit gesund- heitlichen Beeinträch- tigungen 5 (15-64 Jahre) |
Erwerbsstatus (ILO-Konzept)
6 der Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen |
||
Erwerbs- tätige |
Arbeits- lose |
nicht
Erwerbs- tätige |
|||
in 1.000 | in 1.000 | in Prozenten (Zeilensumme ≈ 100 %) | |||
Insgesamt [absolut, in 1.000] | 5.668,8 | 2.656 | |||
Insgesamt [in Prozent] | = 100,0 % | 67,2 | 3,6 | 29,1 | |
Geschlecht | |||||
Frauen | 2.836,9 | 1.334 | 62,5 | 3,4 | 34,1 |
Männer | 2.831,9 | 1.321 | 72,0 | 3,9 | 24,1 |
Altersgruppen | |||||
15-24 | 246 | 52,9 | 6,3 | 40,8 | |
25-34 | 360 | 82,1 | 5,1 | 12,8 | |
35-44 | 547 | 83,9 | 4,1 | 12,0 | |
45-54 | 771 | 81,1 | 3,5 | 15,4 | |
55-64 | 731 | 37,6 | (1,9) | 60,5 | |
(frühere) Stellung im Beruf | |||||
einfache manuelle Tätigkeit | 672 | 59,0 | 6,4 | 34,6 | |
höhere manuelle Tätigkeit | 369 | 69,3 | (3,0) | 27,6 | |
einfache nicht manuelle Tätigkeit | 679 | 70,9 | 3,4 | 25,6 | |
höhere nicht manuelle Tätigkeit | 499 | 82,6 | (1,4) | 16,0 | |
Landwirte | 103 | 80,4 | (x) | 19,6 | |
Selbständige | 333 | 46,9 | (3,7) | 49,4 | |
höchste abgeschlossene Ausbildung | |||||
Pflichtschule/keine Pflichtschule | 588 | 45,7 | 6,4 | 47,9 | |
Lehrabschluß/berufsbildende mittlere Schule | 1.417 | 70,4 | 2,9 | 26,6 | |
höhere Schule, Hochschule | 650 | 79,7 | 2,7 | 17,5 |
Quelle: Barbara Leitner,
Erika Baldaszti: Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen. Tabelle 3, S. 27.
Modul der Arbeitskräfteerhebung 2011. Statistik Austria,
Wien 2013.
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(2 MB)
5) | Personen, die auf die Frage
nach dauerhaften Gesundheitsbeschwerden und/oder
Einschränkungen bei alltäglichen Tätigkeiten mit
„JA“ geantwortet haben (siehe Graphik 1 auf S. 19
des Berichtes). Dazu ist anzumerken, daß es sich bei „und“ und „oder“ um unterschiedliche und einander ausschließende logische Verknüpfungen handelt: „und“ bedeutet, daß beides zutrifft; „oder“ bedeutet, daß eines zutrifft oder beide zutreffen. Gemeint dürfte „oder“ sein, da in den Ergebnissen die Zahl der gesundheitlich beeinträchtigten Personen (2.656.000) größer ist als die Zahl der Personen mit dauerhaften Gesundheitsbeschwerden (2.358.400). |
6) | Nach dem Labour Force-Konzept gilt eine Person dann als erwerbstätig, wenn sie in der Referenzwoche mindestens eine Stunde als Unselbständige, Selbständige oder mithelfende Familienangehörige gearbeitet hat. Hat die Person nur aufgrund von Urlaub, Krankheit etc. nicht gearbeitet, geht aber ansonsten einer Arbeit nach, gilt sie ebenfalls als erwerbstätig. Personen in Elternkarenz und Kinderbetreuungsgeldbeziehende mit aufrechtem Dienstverhältnis, deren Karenzierung nicht länger als 22 Monate dauert, sowie Lehrlinge zählen ebenfalls zu den Erwerbstätigen, nicht hingegen Präsenz- und Zivildiener. In dieser Publikation sind nur Erwerbstätige ausgewiesen, die in Privathaushalten leben (also ohne Anstaltshaushalte). |
( ) | Werte mit weniger als hochgerechnet 15.000 Personen sind sehr stark zufallsbehaftet. |
(x) | Werte mit weniger als 6.000 Personen sind statistisch nicht interpretierbar. |
Die Erwerbsquoten von gesundheitlich beeinträchtigten Personen haben sich seit der Erhebung im Jahr 2002 nur unwesentlich geändert, wie die folgende Graphik zeigt:
Quelle: Barbara Leitner,
Erika Baldaszti: Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen. Graphik 7, S. 26.
Modul der Arbeitskräfteerhebung 2011. Statistik Austria,
Wien 2013.
Von Interesse ist natürlich auch die Art der bei der Umfrage abgefragten (dauerhaften) Gesundheitsbeschwerden und ihr Einfluß auf die Erwerbstätigkeit:
Geschlecht, Alter (vollendete Jahre), (frühere) Stellung im Beruf, höchste abgeschlossene Ausbildung |
Personen
der österreichi- schen Bevöl- kerung im Er- werbsalter (15-64 Jahre) |
Personen
mit dauerhaften Gesundheits- beschwerden 7 (15-64 Jahre) |
Erwerbsstatus (ILO-Konzept) der Personen mit dauerhaften Gesundheitsbeschwerden |
||
Erwerbs- tätige |
Arbeits- lose |
nicht
Erwerbs- tätige |
|||
in 1.000 | in Prozenten | in Prozenten (mit Mehrfachantworten) | |||
Insgesamt [absolut, in 1.000] | 5.668,8 | 2.358,4 | 1.566,7 | 88,1 | 703,5 |
Insgesamt [in Prozent] | = 100,0 % | 41,6 | 27,6 | 1,6 | 12,4 |
Art der Gesundheitsbeschwerden (Mehrfachantworten möglich) | |||||
Probleme mit Armen oder Händen | 8,8 | 6,8 | 10,2 | 14,4 | |
Probleme mit Beinen oder Füß | 11,8 | 9,3 | 13,6 | 18,9 | |
Probleme mit Rücken oder Nacken | 22,9 | 21,3 | 23,8 | 27,6 | |
Hauterkrankungen einschließlich allergischer Reaktionen und schwerer Entstellungen | 5,4 | 5,1 | (4,1) | 6,3 | |
Probleme mit Herz, Blutdruck oder Kreislauf | 10,9 | 8,2 | 10,6 | 18,5 | |
Probleme mit Brustkorb oder Atmung | 4,7 | 3,4 | (6,2) | 8,3 | |
Probleme mit Magen, Leber, Nieren oder Verdauung | 5,3 | 4,2 | (5,3) | 8,3 | |
Diabetes | 2,1 | 1,2 | (x) | 4,8 | |
Krebs | 1,1 | 0,6 | (x) | 2,3 | |
Epilepsie | 0,5 | (0,3) | (x) | 1,1 | |
Schwere Kopfschmerzen wie z. B. Migräne | 6,6 | 5,9 | 8,6 | 8,2 | |
Lernschwäche beim Lesen, Schreiben oder Rechnen | 1,7 | 0,9 | (x) | 3,9 | |
Chronische Angststörungen | 1,8 | 0,8 | (4,8) | 4,3 | |
Depression | 3,4 | 1,6 | (8,3) | 8,1 | |
andere nervliche oder psychische Probleme | 2,0 | 1,0 | (x) | 4,8 | |
andere fortschreitende Krankheiten | 0,7 | (0,4) | (x) | 1,8 | |
andere lang andauernde Gesundheitsprobleme | 1,4 | 1,1 | (x) | 2,6 |
Quelle: Barbara Leitner, Erika Baldaszti: Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Tabellenanhang, Tabelle 2, S. 50-51. | |
7) | Personen, die eines oder mehrere dauerhafte gesundheitliche Probleme bzw. eine oder mehrere dauerhafte Krankheiten angegeben haben. Als dauerhaft werden Probleme bzw. Krankheiten angesehen, die voraussichtlich mehr als sechs Monate bestehen. |
( ) | Werte mit weniger als hochgerechnet 15.000 Personen sind sehr stark zufallsbehaftet. |
(x) | Werte mit weniger als 6.000 Personen sind statistisch nicht interpretierbar. |
Übrigens scheint es keine öffentlich zugängliche Statistik darüber zu geben, wie lange bestimmte Personengruppen ihre Pensionen genießen. Über ein zu frühes Pensionsantrittsalter zu klagen, weil das mit hohen Kosten verbunden ist, macht keinen Sinn, solange man nicht weiß, wie lange diese Pensionen durchschnittlich bezogen werden. Der Schwerarbeiter, der nach 45 schweren Arbeitsjahren mit 60 Jahren „frühzeitig“ in Pension gehen darf („Hacklerregelung“) und vielleicht 62 Jahre alt wird, belastet die Pensionssysteme sicher weniger als ein nach geruhsamem Berufsleben mit 65 Jahren pensionierter Beamter, der 80 Jahre alt wird (was ich versicherungsmathematisch, nicht aber politisch polemisch zu verstehen bitte).
Die im Sozialministerium angesiedelte Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan (NAP) Behinderung hat im Jahr 2013 die Broschüre „Statistiken betreffend Menschen mit Behinderung“ mit weiteren statistischen Daten herausgegeben. Sie stammen teils von der Mikrozensuserhebung 2007 der Statistik Austria und teils von den Ministerien und erwecken einen etwas ungeordneten Eindruck, der der Zersplitterung der Zuständigkeiten im österreichischen Behindertenwesen entspricht.
Im Jahr 2015 führte die Statistik Austria im Auftrag des Sozialministeriums eine weitere Umfrage zum Thema „Menschen mit Beeinträchtigungen“ durch. Wieder handelt es sich um einen Mikrozensus. Befragt wurden 14.328 zufällig ausgewählte Personen in Privathaushalten ab einem Alter von 15 Jahren. Gefragt wurden sie nach Einschränkungen im Alltagsleben auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die länger als sechs Monate andauern. Die Befragung erfolgte im Unterschied zu 2007 telephonisch, und es waren keine Fremdauskünfte zugelassen. Wegen der unterschiedlichen Konzepte bisheriger Erhebungen lassen sich die jeweiligen statistischen Daten der Jahre von 2002 bis 2015 nur bedingt miteinander vergleichen (siehe auch das Kap. 2.1 auf Seite 9 des Umfrageberichtes).
Die Tabelle 1 dieser Umfrage (Seite 14) gibt die Art der (abgefragten) gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Geschlecht und Alter an:
Merkmale | Dauerhaft beeinträchtigte Personen 8 | |||||||||
insgesamt | Frauen |
Män- ner |
Frauen | Männer | ||||||
Alter in vollendeten Jahren | ||||||||||
15 bis unter 20 | 20 bis unter 60 | 60 und mehr |
15 bis unter 20 | 20 bis unter 60 | 60 und mehr |
|||||
in 1.000 | in % der Bevölkerung in Privathaushalten | |||||||||
Probleme beim Sehen 9 | 216,3 | 3,0 | 3,3 | 2,6 | - | 1,8 | 7,3 | - | 1,5 | 6,1 |
leicht | 75,7 | 1,0 | 0,9 | 1,2 | - | 0,5 | 1,9 | - | 0,8 | 2,5 |
mittel | 85,4 | 1,2 | 1,6 | 0,7 | - | 0,8 | 3,7 | - | 0,3 | 2,1 |
schwerwiegend | 53,0 | 0,7 | 0,8 | 0,7 | - | 0,5 | 1,7 | - | 0,4 | 1,5 |
Respondent ist blind | (2,2) | (0,0) | (0,0) | (0,0) | - | (0,0) | (0,0) | - | (0,1) | - |
Probleme beim Hören 10 | 157,0 | 2,1 | 1,9 | 2,4 | - | 0,6 | 5,1 | (0,3) | 1,2 | 6,3 |
leicht | 55,5 | 0,8 | 0,6 | 1,0 | - | (0,1) | 1,6 | (0,3) | 0,3 | 2,9 |
mittel | 81,8 | 1,1 | 1,1 | 1,2 | - | 0,4 | 2,7 | - | 0,7 | 2,9 |
schwerwiegend | 18,8 | 0,3 | 0,3 | 0,2 | - | (0,0) | 0,8 | - | (0,2) | (0,5) |
Respondent ist gehörlos | (0,9) | (0,0) | - | (0,0) | - | - | - | - | (0,0) | - |
Probleme beim Sprechen | 25,7 | 0,4 | 0,3 | 0,4 | - | (0,2) | (0,4) | - | 0,4 | 0,7 |
leicht | 12,1 | 0,2 | (0,1) | 0,2 | - | (0,0) | (0,2) | - | (0,2) | (0,3) |
mittel | 10,2 | 0,1 | (0,1) | (0,2) | - | (0,1) | (0,1) | - | (0,1) | (0,3) |
schwerwiegend | (0,3) | (0,0 | (0,0) | (0,0) | - | (0,0) | (0,0) | - | (0,0) | (0,1) |
Respondent ist stumm | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Probleme mit Beweglichkeit | 1.027,8 | 14,1 | 14,9 | 13,2 | - | 9,7 | 29,1 | (1,3) | 10,2 | 24,4 |
leicht | 208,1 | 2,8 | 2,6 | 3,1 | - | 1,8, | 4,8, | (1,3) | 2,5 | 5,3 |
mittel | 548,7 | 7,5 | 8,2 | 6,7 | - | 5,5, | 15,9 | - | 4,9 | 13,6 |
schwerwiegend | 271,0 | 3,7 | 4,1 | 3,3 | - | 2,5 | 8,4 | - | 2,8 | 5,6 |
auf Rollstuhl angewiesen | 39,9 | 0,5 | 0,6 | 0,5 | - | 0,4 | 1,1 | - | 0,4 | 1,1 |
Geistige und Lernprobleme | 59,5 | 0,8 | 0,8 | 0,9 | - | 0,5 | 1,5 | - | 0,8 | 1,2 |
Nervliche und psychische Probleme | 269,8 | 3,7 | 4,4 | 3,0 | - | 4,2 | 5,5 | - | 2,7 | 4,6 |
Andere Beeinträchtigungen | 374,1 | 5,1 | 5,0 | 5,2 | (1,5) | 3,9 | 8,1 | (1,0) | 3,5 | 11,1 |
Mehrfache Beeinträchtigung 11 | 533,5 | 7,3 | 7,9 | 6,6 | - | 5,3 | 15,2 | - | 4,6 | 13,8 |
Insgesamt | 1.340,5 | 18,4 | 18,8 | 17,9 | (1,5) | 13,3 | 34,1 | 2,6 | 13,8 | 32,9 |
Quelle: Statistik Austria: Mikrozensus 4. Quartal 2015 - Zusatzfragen „Menschen mit Beeinträchtigungen“. Tabelle 3, S. 14. | |
( ) | Bei einer hochgerechneten Personen von 6.000 oder weniger ergibt sich ein Stichprobenfehler von 32 % oder mehr. |
8) | Dauerhaft Beeinträchtigte sind Personen, die bei der Frage „Sind sie im Alltagsleben aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eingeschränkt?“ mit „Ja“ und bei der Frage „Haben Sie diese Beeinträchtigung schon länger als ein halbes Jahr?“mit „Ja“ oder „Weiß nicht“ geantwortet haben. |
9) | Fragewortlaut: „Handelt es sich um … Probleme beim Sehen (trotz Brille, Kontaktlinsen oder andere Sehbehilfen)?“ |
10) | Fragewortlaut: „Handelt es sich um … Probleme beim Hören (trotz Hörgerät oder Cochlearimplantat)?“ |
11) | Personen, die zumindest zwei der in der Tabelle angeführten Beeinträchtigungen genannt haben. |
Von Interesse ist auch die Erwerbsquote Behinderter, die sich seit 2007 in einigen Altergruppen verbessert und in einigen verschleichtert hat, wie die Abbildung 6 der Umfrage zeigt:
Zuletzt aktualisiert am 23. März 2017